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Heizungsförderung

Neue staatliche Unterstützung für effizientes Heizen

Der Staat bietet Förderungen an, um Heiztechnik attraktiver zu machen, die erneuerbare Energien nutzt. Für Sie als Eigentümer bedeutet das, dass Sie bei Neuanschaffung oder Erneuerung staatliche Fördermittel für Ihre Heizung nutzen können, wenn Sie sich für regeneratives Heizen entscheiden. Ab 2023 gibt es bei der BEG-Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude) Neuerungen.

Heizungsförderung für regeneratives Heizen

Die Neuerungen zielen auf nachhaltigere Gebäude ab. Dementsprechend wird nur noch Heiztechnik gefördert, die regenerative Energiequellen verwendet. Das können z. B. Sonne, Wind, Geothermie oder nachwachsende Rohstoffe sein. Konkret versteht man unter regenerativer Heiztechnik Anlagen wie Wärmepumpen, Solarthermieanlagen sowie Biomasseanlagen wie Pelletheizungen. Besonders stark gefördert werden Solarthermieanlagen und Wärmepumpen. Entscheiden Sie sich z. B. für eine Solarheizung von Paradigma: Ökologisch. Konsequent. Heizen. als Ergänzung zu Ihrer Gasheizung, können Sie sich dieses Förderangebot sichern.

Förderung von Eigenleistungen

Bislang waren bei Eigenleistungen die Materialkosten nicht förderfähig. Als Reaktion auf die angespannte Situation bezüglich des Fachkräftemangels werden diese nun mit Geld vom Staat gefördert. Als Bedingungen für die Förderung gilt, dass ein Fachbetrieb oder Experte für Energieeffizienz Folgendes prüfen und bestätigen muss:

  • korrekte Auflistung der Materialkosten
  • fachgerechte Ausführung der Eigenleistungen

Förderung von Leihgebühren bei defekter Heiztechnik

Wenn eine Heizung defekt ist, wird oft eine Übergangslösung benötigt. Die Leihgebühren können bezuschusst werden, wenn Sie planen, vollständig auf regeneratives Heizen umzusteigen. Der Zubau von Solarkollektoren zu einer fossilen Heizung genügt demnach nicht für eine Mitförderung der Leihgebühren für eine Mietheizung in der Übergangsphase.

Fördermöglichkeiten für manche Hybridheizungen entfallen

Bis vor Kurzem konnten Sie Geld vom Staat bekommen, wenn Sie eine bestehende fossile Heizung mit einer nachhaltigen Heiztechnik erweitert haben. Das konnte z. B. der Fall sein, wenn Sie Ihre vorhandene Gasheizung so modernisiert haben, dass mit dem neuen Gasbrennwertkessel auch Steuerungs- und Regelungstechnik für ein kombiniertes System aus Gas und regenerativem Heizen installiert wurde. Fossile Heizsysteme werden nicht länger in diesem Maße gefördert.

Es gibt jedoch auch Hybridheizungen, die ausschließlich auf erneuerbaren Energien beruhen. Wenn Sie also ein kombiniertes System aus Wärmepumpe, Solarthermie und/oder einer förderfähigen Biomasseanlage einbauen lassen möchten, erhalten Sie die vollen Fördermittel für Ihre Heizung.

Austauschprämie für alte Gas- und Ölheizungen nutzen

Wenn Sie Ihre alte Gas- oder Ölheizung durch eine förderfähige Anlage austauschen möchten, können Sie sich bis zu 10 % zusätzliche Fördermittel für die Heizung sichern. Neu ist, dass die fossilen Heizungsanlagen nicht älter als 20 Jahre sein dürfen, damit Sie Geld vom Staat erhalten. Das Alter des Heizkessels ist entscheidend. Sie wissen nicht, wie alt Ihre Anlage ist? Auf dem Wärmeerzeuger finden Sie ein Typenschild, auf dem Sie diese Information ablesen können.

Steuerbonus für den Heizungstausch

Als weitere Entlastung dürfen Sie beim Heizungstausch über drei Jahre verteilt 20 % der Kosten steuerlich absetzen. Für den Steuerbonus gelten folgende Voraussetzungen:

  • die Wohnimmobilie muss zehn Jahre oder älter sein
  • der Eigentümer muss die Wohnimmobilie selbst bewohnen
  • die Ausführung muss von einem Fachunternehmen erbracht werden und den Vorgaben der ESanMV (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung) entsprechen
  • eine Bescheinigung über die ausgeführten Maßnahmen muss beim Finanzamt eingereicht werden

Der Bonus kann genutzt werden bei:

  • Erneuerung der Heizungsanlage
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen, die zwei Jahre oder älter sind

Damit erhalten Sie auch dann einen Steuerbonus, wenn Sie eine Gas-Hybridheizung optimieren.

Fazit: Heizungsförderung für Umrüstung auf nachhaltige Heizsysteme

Egal, ob Sie neu bauen oder eine Bestandsimmobilie mit neuer Heiztechnik ausrüsten: Wenn Sie bei Ihrer Heizungsanlage auf ein System setzen, das erneuerbare Energien in Wärme umwandelt, können Sie vom Staat eine Heizungsförderung für Ihr Vorhaben bekommen. Neu ab 2023 ist, dass Förderungen für Hybridheizungen mit fossilem Anteil nicht mehr wie bislang unterstützt werden. Auch für Biomasseanlagen gelten strengere Voraussetzungen. Der Steuerbonus entlastet Sie zusätzlich, wenn Sie Ihre bestehende Heiztechnik modernisieren möchten.

Wenn Sie mehr wissen wollen über aktuelle Heizungstechnik und welche Förderungen derzeit möglich sind finden Sie hier den MEISTER DER ELEMENTE in Ihrer Nähe.

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